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 Alle Menschen  haben ein Recht auf Bildung!

Internationale Bildungs- und Begegnungsstätte Ruhr e.V.

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht. Dieses Recht besteht gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948 und ist zugleich in Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention verankert, sowie in Art.22 der Genfer Flüchtlingskonvention.


Wir sind ein gemeinnütziger Verein, deren Mitglieder sich ehrenamtlich dafür engagieren, dass dieses Recht umgesetzt wird, dass insbesondere Kinder und Jugendliche uneingeschränkt die bestmögliche Förderung erhalten. Auch dann, wenn  es Eltern aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, diese Kosten selbst aufzubringen. Daher haben wir uns beim Jugendamt Bochum als Bildungsträger zertifizieren lassen.


Unsere Ziele können wir nicht allein mit ehrenamtlicher Arbeit erreichen. 

Daher möchten wir uns insbesondere bei nachfolgend genannten Unterstützern bedanken: bei der Stadt Bochum, bei dem Kommunalen Integrationszentrum, beim Kulturrucksack, letztendlich beim Regierungsbezirk Arnsberg, wie auch beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, der uns mit lehrreichen Seminaren auf dem Laufenden hält.


Ein großes DANKE gilt natürlich auch  all unseren ehrenamtlichen Mitgliedern, die sich neben ihren beruflichen Tätigkeiten für unsere Ziele einsetzen, allen weiteren Interessenten und Spendern.



Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf den nachfolgenden Seiten oft das generische Maskulinum verwendet. Wir sprechen z.B. Schüler und Lehrer an und meinen natürlich Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer. Gleiches gilt für Anfänger und Fortgeschrittene, also Anfängerinnen und Anfänger und Fortgeschrittene und .... Wir alle sind Menschen - und nur das zählt für uns! Daher bitten wir an dieser Stelle um Verständnis.